Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Troisdorf

Tempo 70 auf Landstraßen ohne Radweg?

Ob auf Austobahnen, Landstraßen oder innerorts: Temporeduzierungen sind seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Aktuell im Fokus sind Landstraßen ohne Radwege. Unser Pressesprecher Axel Mörer hatte dazu jüngst einen TV-Auftritt in Hier und heute.

Seit vielen Jahren fordert der ADFC als Regelgeschwindigkeit Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts. Das bedeutet: mehr Sicherheit, weniger Unfälle, weniger Verletzte und weniger Verkehrstote. Zahlreiche Untersuchungen belegen diese Erwartungen. Jetzt hat ADFC-Vorsitzender Frank Masurat im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung nachgelegt und fordert den zügigen Ausbau von Radwegen in ländlichen Regionen, sichere Querungsmöglichkeiten wie Mittelinseln sowie zusätzlich ein generelles Tempolimit von 70 km/h auf Landstraßen ohne Radweg. Begleitende Radwege, wenn überhaupt vorhanden, an überörtlichen Landstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) verlaufen oft nur auf einer Straßenseite im Zweirichtungsverkehr. 

Die Radweg-Seite wechselt häufig (z.B. aus Gründen der Topografie oder des Grunderwerbs beim nachträglichen Bau), das heißt, Radfahrende sind dann gezwungen, die Straße zu queren. Daher sind gerade hier Querungshilfen (Mittelinseln oder Ampeln) wichtig. In Bonn gibt es so etwas nach langem Kampf endlich an der kritischen Querung Liestraße/Niederkassler Straße.

Kürzere Bremswege (49 Meter bei 70 km/h im Verhältnis zu 100 m bei 100 km/h) senken Reaktionszeiten, verhindern so Unfälle und minimieren deren Folgen. Auch die Aufprallenergie unterscheidet sich bei 100 km/h und 70 km/h erheblich. Die kinetische Energie aus Masse x Geschwindigkeit nimmt bei 100 km/h nicht linear, sondern um das 2,04-fache zu im Vergleich zu Tempo 70. Die bessere Lösung sind natürlich baulich getrennte Radwege an Landstraßen, die einzelne Ortschaften verbinden. Erstaunlich: Das Land Salzburg will jetzt erstmals einen Grundbesitzer enteignen, um eine Lücke bei einem Radweg zu schließen. Besteht ein starkes öffentliches Interesse, sind Enteignungen in Österreich gesetzlich möglich, berichtet der ORF. 

Hierzulande geht das nur bei Vorhaben, die ein Planfeststellungsverfahren oder einen Bebauungsplan durchlaufen haben. Zu diesem Thema wurde ADFC-Pressesprecher Axel Mörer am 30.9.2025 in der WDR-Sendung „Hier und heute“ interviewt. Das Thema kommt bei Min. 32:44 und 1:14:42.


https://troisdorf.adfc.de/neuigkeit/tempo-70-auf-landstrassen-ohne-radweg

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