ADFC Vorschlag: Am Hof / Rathausgasse © ADFC / Streetmix

ADFC/Radentscheid kritisieren Koalition: Kein „Shared Space“ in der Rathausgasse

Brief an Ratsmitglieder: Konflikte zwischen Bussen und Radfahrern vorprogrammiert

Der Streit um die Neugestaltung von Rathausgasse, Am Hof und Wesselstraße spitzt sich zu: Nachdem die Koalition in der Bezirksvertretung Bonn entgegen zahlreicher Bedenken unter anderem der Stadtwerke Bonn, der Universität, des ADFC, des VCD und der Initiative Radentscheid für einen Mischverkehr von Bussen, Radfahrern, Fußgängern und Autos in dem Straßenzug entlang des Unihauptgebäudes gestimmt hat, appellieren ADFC und Radentscheid in einem Brief an alle Stadtverordneten, diese Planung in der Ratssitzung am 23. März zu stoppen. „Es ist nicht verständlich, wie die Ratsmehrheit und insbesondere die Grünen darauf bestehen können, dass die Rathausgasse gleichzeitig Hauptachse für den Bus- und Radverkehr ist, aber beide Verkehre nicht getrennt werden“, kritisiert der Verkehrspolitische Sprecher des ADFC in Bonn, Gerd Billen. „Jeder Radfahrer in der Rathausgasse Richtung ZOB wird künftig den Busverkehr ausbremsen, weil Busse auf der neugestalteten Straße nicht mehr genug Platz zum Überholen haben. Deshalb kritisieren ja auch die Stadtwerke die von der Ratskoalition favorisierte Lösung eines Shared Space.“ Auf solchen Straßenzügen, die üblicherweise in verkehrsberuhigten Zonen eingerichtet werden, teilen sich alle Verkehrsteilnehmer den Straßenraum. Das bedeutet: Selbst Fußgänger dürfen die Fahrbahn nutzen.

Die Stadtverwaltung hatte für Rathausgasse, Am Hof und Wesselstraße neben einer Shared-Space-Lösung auch einen geschützten Zweirichtungsradweg vorgeschlagen. Den lehnen jedoch SPD, Grüne und Linke ab, weil er angeblich den Fußgängerverkehr behindere. Koalitionspartner Volt unterstützt dagegen die Forderung nach einem Zweirichtungsradweg. „Rathausgasse und Am Hof können deshalb nicht zu einer Fußgängerzone oder Shares Space werden, weil es die Politik versäumt hat, ein neues Buskonzept zu beschließen und den Busbahnhof nicht verlegen will. So lange müssen Busse über die Rathausgasse zum ZOB fahren“, so Billen. Aktuell fahren mehr als 60 Busse pro Stunde über die Rathausgasse/Am Hof. Nach Angaben der Stadtwerke nutzen die Strecke täglich 920 Busse, hinzu kommen alle Autos, die die Marktgarage verlassen, sowie der Lieferverkehr.

Da Rathausgasse/Am Hof neu gestaltet werden, ist künftig ein Überholen von Radfahrern Richtung ZOB durch Busse nicht mehr möglich, so dass Busse bis zum Kaiserplatz hinter Radfahrern herfahren müssen. „Das ist weder für die Busfahrer noch für die Radfahrer eine angenehme Situation. Und Fußgänger haben es noch schwerer, gesichert über die für alle offene Verkehrsfläche zu kommen“, so Billen. „Wenn die Strecke eine Hauptroute für den Radverkehr zwischen Beuel und dem Hauptbahnhof, der Südstadt und Poppelsdorf sein soll, brauchen wir eine einladende Radinfrastruktur, auf der sich auch jüngere Radfahrer wie Schüler sicher bewegen können. Ohne eine wesentlich bessere Radinfrastruktur wird die dringend notwendige Mobilitätswende für den Bonner Klimaschutz nicht gelingen“, so Billen.

In dem Brief an alle Ratsmitglieder unterstreichen ADFC und Radentscheid, dass die Bezeichnung „Shares Space“ für den Cityring eine Fata Morgana ist. „Durch die gemeinsame Führung von ÖPNV, Autos, Fahrrädern in Richtung Bahnhof auf einer Fahrspur von 3,50 m Breite ist kein sicheres und legales Überholen der Radfahrenden möglich. Die Fahrbahn ist bei weitem nicht breit genug, um 1,5 m Überholabstand einzuhalten“, so Billen und Radentscheid-Sprecher Steffen Schneider. Selbst die Verwaltung sehe die Gefahr von „gefährdenden Überholvorgängen”. Der Busverkehr werden auf einer längeren Strecke auf Fahrradtempo abgebremst, Konflikte seien vorprogrammiert. „Besser als eine ,Da müssen wir jetzt durch‘-Haltung der Koalitionsfraktionen braucht es jetzt den wirklichen Mut zu Klimaschutz und Mobilitätswende“, so Billen und Schneider.

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Gerd Billen, 0171 1735 783


https://troisdorf.adfc.de/pressemitteilung/adfc-radentscheid-kritisieren-koalition-kein-shared-space-in-der-rathausgasse-1

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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